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Obamas Gesundheitsreform wird umgesetzt
Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Gesundheitsreform von Barack Obama bestätigt – und damit auch ein Stück weit psychosoziale Verantwortung übernommen.
26 Bundesstaaten hatten geklagt, dass man nicht gezwungen werden dürfe, eine Versicherung abzuschließen. Die Regierung hingegen argumentiert, dass jeder im Laufe seines Lebens medizinische Versorgung in Anspruch nehmen werde und eine Krankenversicherung somit nicht in den Bereich der rein freiwilligen Entscheidung falle. Des Weiteren führt sie eine Stabilisierung und einen Rückgang der Versorgungskosten an.
Der konservative Gerichtsvorsitzende John Roberts »spielte das Zünglein an der Waage« und ergriff Partei für die Position der vier liberaleren Richter, sodass die Entscheidung 5 zu 4 ausfiel.
Das Gesetz hat zum Ziel, eine allgemeine Krankenversicherung zu ermöglichen – ein Novum für die Vereinigten Staaten von Amerika. Das »individuelle Mandat«, Kernpunkt der Debatte und der richterlichen Entscheidung, zwingt ab 2014 jeden Bürger, sich zu versichern. Wer dem nicht nachkommt, muss eine Steuer entrichten. Entscheidend ist, dass das Oberste Gericht sich dafür aussprach, den dann zu zahlenden Betrag als »Steuer« zu bezeichnen, denn als Steuer lässt sich die Strafzahlung verfassungsrechtlich legitimieren.
Als verfassungswidrig schätzten die Richter hingegen Obamas Vorhaben ein, Finanzhilfen für Bundesstaaten zu streichen, die nicht bereit sind, die für das staatliche Gesundheitsprogramm »Medicaid« geltende Einkommensgrenze anzuheben. Armen Bürgerinnen und Bürgern wird der Zugang zu einem sicheren Gesundheitssystem dadurch nach wie vor erschwert. In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass es keine staatliche Krankenkasse geben wird.
Den Aspekt der Sicherheit griff auch Obama auf, der von einem »Sieg für die Menschen« sprach, die sich jetzt beziehungsweise in naher Zukunft »sicherer« fühlen könnten.
In Zukunft sollen 95 anstatt wie jetzt 83 Prozent der Amerikaner versichert sein. Den Versicherungskonzernen ist künftig untersagt, Mehrkosten aufgrund des Geschlechts oder des gesundheitlichen Befindens geltend zu machen oder vereinbarte Leistungen aufgrund einer Erkrankung oder eintretenden Behinderung zu modifizieren.
Die Republikaner wollen weiterhin gegen die Gesundheitsreform ankämpfen – sie befürchten einen Kostenanstieg und eine sich verschlechternde Versorgungsqualität im Gesundheitssystem. Kritiker sprechen zudem davon, dass die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch das Gesetz verletzt werden.
Das Gesetz und die mit ihm verbundene Debatte werden somit die anstehenden Präsidenten- und Kongresswahlen bestimmen. Mitt Romney, Präsidentschaftskandidat der Republikaner, hob hervor, bei einem Wahlsieg das Gesetz umgehend zu kippen.
Die vorliegenden Informationen wurden auf Grundlage von Berichten auf www.tagesschau.de, www.spiegel.de, www.faz.net und http://tachles.ch aufbereitet. Hier finden Sie die einzelnen Artikel:
- www.tagesschau.de - www.spiegel.de - www.faz.net - http://tachles.ch
Zu diesem Thema ist im Psychosozial-Verlag erschienen: |
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